Teilnehmer an der Kassenprüfung
Wer an der Kassenprüfung teilnimmt, ist per Gesetzt nicht geregelt. Nur in den seltensten Fällen wird darüber in der Vereinssatzung oder in einer Geschäftsordnung etwas dazu bestimmt. Sie sind also in den meisten Fällen frei in der Form, wie Sie eine Kassenprüfung vornehmen und wer daran teilnimmt.
Als Kassenwart werden Sie jedoch ein hohes Interesse daran haben, dass die Prüfung „Ihrer Kasse“ ohne wesentliche Beanstandungen ausfällt.
Die buchhalterischen Sachverhalte können in der Regel nicht von jedem Kassenprüfer im „reinen Selbststudium“ unmissverständlich nachvollzogen werden. Es hat sich bisher immer bewährt, dass der verantwortliche Kassenwart, und/oder Buchhalter bei der Kassenprüfung anwesend ist. Zusätzlich empfiehlt sich die Anwesenheit weiterer Vorstandsmitglieder, da insbesondere Ausgaben fast immer auf Vorstandsbeschlüssen beruhen (sollten), die dann bei der Prüfung erläutert werden können. Darüber hinaus ist es oftmals eine gute Gelegenheit, die viele Arbeit des Kassenwarts (die ja in vielen Fällen kaum jemand zur Kenntnis nimmt) auch einmal den Vorstandskollegen sichtbar zu machen.
Nutzen Sie als Vorstand die Möglichkeit der Besprechung mit dem Kassenprüfer, um Sachverhalte zu klären, die nicht unbedingt in die Mitgliederversammlung gehören. Haben sich beispielsweise aufgrund der Prüfung Ungereimtheiten oder Diskrepanzen ergeben, haben Sie nun die Möglichkeit, sich entsprechend auf die Mitgliederversammlung vorzubereiten.
Als Kassenprüfer sollten Sie ebenfalls daran interessiert sein, alle Verständnisfragen direkt und kompetent beantwortet zu bekommen.
Daher empfehle ich die Anwesenheit folgender Personen bei der Kassenprüfung:
- Kassenprüfer
- Kassenwart
- Buchhalter/in
- Vorstand
Alle betroffen Personen sollten sich gleichermassen in die Materie der Kassenprüfung einarbeiten.
Daher dürfen Sie das erworbene Handbuch innerhalb des Vereins beliebig oft ausdrucken und kopieren. So sind alle Betroffenen gleich gut informiert.