Kassenprüfung ist Mitgliederwille
In den Vereinen entzünden sich oftmals Streitigkeiten an der Verwendung von Geldern durch den Vorstand oder der Geschäftsführung. Da der Vorstand das Vereinsvermögen nur "treuhänderisch" verwaltet, muss er dem Verein regelmäßig Rechenschaft über die wirtschaftliche Lage und seine Arbeit geben (vgl. § 666 BGB).
Nahezu jede ordentliche Mitgliederversammlung sieht als Tagesordnungspunkt den Rechenschaftsbericht vor, mit dem der Vorstand Auskunft über die Vermögenssituation des Vereins, den Mitgliederstand und Besonderheiten der Geschäftsführung des abgelaufenen Wirtschaftsjahres gibt.
Da aber nicht immer ein schriftlicher Rechenschaftsbericht oder gar eine Jahresrechnung/Bilanz mit entsprechenden Erläuterungen und Anlagen vorgelegt wird, hat es sich über ein ganzes Jahrhundert hinweg eingebürgert, dass die finanzielle Seite vieler Vereine über eine ehrenamtliche Kassenprüfung etwas genauer "unter die Lupe" genommen wird.
Es entspricht also dem Mitgliederwillen, die finanziellen Vorgänge innerhalb der Vereinsgeschäfte durch unabhängige Personen überprüfen zu lassen.