Historischer Ursprung
Die Grundzüge des Vereinsrechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) seit dem 1. Januar 1900 mehr oder weniger unverändert vorgegeben. Darin sind nahezu alle Situationen des Vereinslebens von der Vereinsgründung bis zur Liquidation geregelt. Es findet sich jedoch kein konkreter Hinweis auf etwas wie die Kassenprüfung. Weder zu ihrer Funktion noch zu ihren Aufgabengebieten und auch nicht zur Rolle des Kassenprüfers.
Demnach könnte ein Verein vollständig auf den Vorgang der Kassenprüfung verzichten. Dennoch existiert in fast jeder Vereinssatzung der Hinweis auf eine Kassenprüfung durch bestimmte Personen.
Warum das sinnvoll ist, lesen Sie im Handbuch für die Kassenprüfung im Verein.